Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft ist am 22.12.2000 in Kraft getreten. Sie zielt auf ein integriertes Gewässereinzugsgebietsmanagement in Europa. Dies bedingt auch eine koordinierte Bewirtschaftung über Staats- und Ländergrenzen hinweg.
Laut Bundesumweltministerium soll die Wasserrahmenrichtlinie zu einer Harmonisierung des Gewässerschutzes in der EU und zu einer Verbesserung des Zustands der Gewässer beitragen. BMUV
Insbesondere die konsequente Umsetzung einer ganzheitlichen Betrachtung der Gewässer, vor allem aus ökologischer Sicht bietet Chancen für eine nachhaltige Verbesserung der Gewässer. So ist der konsequent flächenhafte, auf das Flusseinzugsgebiet bezogene Ansatz, mit seiner gewässertypenspezifischen Ausrichtung sowie der kombinierten Betrachtung von Schadstoffen und Einzelstoffen als Novum zu bewerten.
Insgesamt werden 7 EG-Richtlinien, zum sektoralen, nutzungsspezifischen Gewässerschutz, nach Übergangsfristen ersetzt.
Durch die Richtlinie sind insbesondere neue Impulse für einen stärker ökologisch ausgerichteten Gewässerschutz ausgegangen.Die Regelungen der Wasserrahmenrichtlinie, haben bei konsequenter Umsetzung das Potential die Effizienz des Gewässerschutzes in Deutschland deutlich zu verstärken. BfG
Ziel ist es bis 2015 den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential - zu erreichen.
Derzeit laufen die Planungen für die Zeit nach 2015, da erhebliche zusätzliche Anstrengungen zur Umsetzung der WRRL notwendig sind.