Der Beschluss zur Aufnahme des Europäischen Störs in den Anhang II des Bonner Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (Convention on Migratory Species CMS) wurde 1999 beim 6. Treffen der Vertragsstaaten der CMS (COP-6) auf Initiative Deutschlands getroffen. \r\nAnhang II enthält Wanderarten, die internationaler Zusammenarbeit bedürfen oder davon wesentlich profitieren würden. Das Übereinkommen ermutigt die Staaten des Verbreitungsgebiets, globale oder regionale Vereinbarungen für Anhang-II-Arten abzuschließen, wobei Arten in ungünstigem Erhaltungszustand Priorität haben.
2005 wurde bei der COP-8 die Aufnahme von Acipenser sturio auch in den Anhang I der CMS beschlossen, der vom Aussterben bedrohte Arten enthält. Entsprechend des Übereinkommens sollen die Vertragsparteien:
- Forschung in Bezug auf Wanderarten fördern, unterstützen und darin zusammenarbeiten;
- sich um den umgehenden Schutz der Anhang-I Arten einschließlich des Verbots der Entnahme von Tieren dieser Arten bemühen (Ausnahmen für Forschungszwecke bleiben möglich).
Zusätzlich müssen sich die Staaten des Verbreitungsgebiets von Anhang-I-Arten darum bemühen, - die zum Schutz vor dem Aussterben wichtigen Lebensräume der Arten zu schützen und wo möglich wiederherzustellen;
- die Nebeneffekte von Aktivitäten oder Hindernissen, welche die Wanderung der Art ernsthaft behindern oder unterbinden, zu verhindern, zu entfernen, zu kompensieren oder zu verringern, wenn dies dem Zweck dient;
- Faktoren zu verhindern, zu reduzieren oder zu beeinflussen, welche die Art gefährden oder gefährden könnten, einschließlich der strengen Kontrolle der Einführung oder der Kontrolle oder Beseitigung bereits eingeführter nicht heimischer Arten.
Darüber hinaus fordert die im Jahr 2002 verabschiedete Resolution 7.7 über die Umsetzung bestehender und die Entwicklung künftiger Vereinbarungen die Staaten der Verbreitungsgebiete von in den Anhängen gelisteten Stören auf, die Vorreiterrolle zur Entwicklung eines geeigneten Instruments der CMS für Störe zu übernehmen.
2005 wurde die Resolution 8.5 zum gleichen Punkt der bestehenden und künftigen Vereinbarungen unter der CMS verabschiedet. Bezüglich der Störe drängt diese Resolution auf die Wiederaufnahme gemeinsamer Aktivitäten mit der CITES (siehe folgender Absatz) und ermuntert zur Einbeziehung möglicher CMS-Aktivitäten bezüglich eines geeigneten Instruments für Störe. Europäische Staaten wie Frankreich und Deutschland räumten der Nutzung des Berner Übereinkommens als ein bestehendes Instrument, das unmittelbar Vereinbarungen zum Schutz der Störe im europäischen Verbreitungsgebiet zulässt, eine höhere Priorität ein, als neue Abkommen unter CMS zu schließen.